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Positionen & Papiere Europäische Themen Kapitalmarktunion European Longterm Investment Funds
Das EU-Gesetzgebungsverfahren zur Überarbeitung des „European Long Term Investment Funds“-Rahmenwerks (ELTIF, dt.: Europäischer langfristiger Investmentfonds) wurde mit der Veröffentlichung der Änderungsverordnung im EU-Amtsblatt am 20. März 2023 abgeschlossen.
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Der ELTIF gehört zu den Alternativen Investmentfonds (AIF) und soll ein nachhaltiges und integratives Wachstum in der EU fördern. Die Anlageform soll erstmalig Privatanlegern Zugang zu europaweit einheitlich regulierten illiquiden Anlageklassen ermöglichen, also Investments in nicht-börsennotierte Anlageprojekte wie Infrastrukturprojekte, Unternehmensbeteiligungen (Private Equity) und Fremdkapitalfinanzierungen (Private Debt). Darüber hinaus kann der ELTIF in Sachwerte, geistiges Eigentum und in andere immaterielle Vermögenswerte (z.B. Bildung, Forschung) und „Umbrella-Fonds“ investieren.
Durch die Reform des ELTIF-Rahmenwerks wurden Vertriebshemmnisse abgebaut und die Produktgestaltung flexibilisiert, wobei der Anlegerschutz weiterhin gewährleistet bleibt. Beispielsweise müssen auf Basis der überarbeiteten Verordnung nur noch mindestens 55 % statt 70 % des Fondsvolumens in Form von Unternehmensbeteiligungen, Fremdkapitalfinanzierungen, Infrastruktur oder mittelständischen Unternehmen investiert sein. Auch die Anforderungen an den Anleger sind nun weniger restriktiv, denn der Mindestanlagebetrag von 10.000 Euro ist weggefallen. Dadurch wird der Kreis der potentiellen Anleger erheblich vergrößert.
Auch die Anforderungen an den Anleger sind bisher restriktiv. Besitzt ein Anleger ein Vermögen von weniger als 500.000 Euro, darf er nach der aktuellen Regelung maximal 10 Prozent davon in ELTIFs investieren. In Kombination mit dem vorgeschriebenen Mindestvermögen von 100.000 Euro ergibt sich eine Mindestanlagesumme von 10.000 Euro. Diese Vorgaben schränken den Kreis der potentiellen Anleger erheblich ein.
Innerhalb der EU werden insgesamt 74 ELTIFs angeboten (laut Register der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde, ESMA, per Juli 2022). Luxemburg ist ELTIF-Spitzenreiter mit 43 ELTIFs, gefolgt von Frankreich (16), Italien (13) und Spanien (2). Die aufgezählten ELTIFs werden in insgesamt 20 weiteren Ländern angeboten, darunter auch Deutschland. Der aktuell aufwendige Beratungsprozess, der eine separate Geeignetheitsprüfung nach europäischen Regularien (MiFID II) inklusive Vermögenscheck vorsieht, erschwert eine effiziente und erfolgreiche Vermarktung von ELTIFs. Laut einer Scope-Studie von 2022 fehlen in Deutschland zudem unterstützende steuerliche Anreize, die es zum Beispiel in Italien gibt und dort zu einer erhöhten ELTIF-Nachfrage führten.
Die neuen Regeln wurden am 20. März 2023 im EU-Amtsblatt veröffentlich und gelten aufgrund der neunmonatigen Übergangsfrist ab dem 10. Januar 2024.
Das Ergebnis der Überarbeitung des ELTIF-Rahmenwerks ist sehr begrüßenswert, da sie den Zugang der Investoren zu dieser Anlageform deutlich erleichtern wird.
Positiv zu bewerten ist beispielsweise, dass die Anforderungen an die Portfoliozusammensetzung und die Diversifizierung sowie die Regeln für die Zulassung und die Anlagepolitik aktualisiert werden.
Vorteilhaft ist darüber hinaus, dass durch die Überarbeitung des ELTIF-Rahmenwerks die Mindestanlagesumme von 10.000 Euro wegfällt. Der starke Anlegerschutz bleibt dennoch gewährleistet, da Privatanleger, die mehr als zehn Prozent ihres Portfolios in ELTIF investieren, einen gesonderten Hinweis erhalten.
Stand: 01.01.2024
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