Source: https://www.finanzagenda.de/positionen-und-papiere/europaeische-themen/retail-investment-strategie/provisionsberatung
Im Rahmen der Retail Investment Strategie schlägt die EU-Kommission auch regulatorische Änderungen im Bereich der Anlageberatung vor. Anlageberatung durch Banken und Wertpapierdienstleistungsunternehmen für Finanzprodukte ist nicht kostenlos. Sie wird von dem Anleger entweder mittelbar (Provision) oder unmittelbar (Honorar) bezahlt.
Diesen Beitrag teilen
Die EU-Richtlinie über Finanzmärkte „MiFID II“ sieht die grundsätzliche Zulässigkeit des Nebeneinanders von sogenannter unabhängiger (Honorar-) Anlageberatung und (provisionsbasierter) sonstiger Anlageberatung vor. Der deutsche Gesetzgeber hat beide Beratungsmodelle in der Umsetzung im 2. Finanzmarktnovellierungsgesetz zugelassen. Seit der Veröffentlichung der Retail Investment Strategie durch die EU-Kommission wird erneut über die Vor- und Nachteile der Provisions- wie auch der Honorarberatung diskutiert.
Aus Sicht von Union Investment ist entscheidend, dass allen Bürgern ein breiter Zugang zu einer qualifizierten Anlageberatung ermöglicht wird. Dadurch wird die Möglichkeit zur Teilhabe an den Chancen der Kapitalmärkte zur zusätzlichen Altersvorsorge und zum Vermögensaufbau unterstützt. Die Koexistenz der Provisions- und Honorarberatung schafft hierfür die Voraussetzung. Jeder Bürger sollte selbst entscheiden können, ob die provisionsbasierte Anlageberatung oder die Honorar-Anlageberatung seinen Bedürfnissen am besten entspricht. Der Gesetzgeber auf EU- und deutscher Ebene sollte die Wahlfreiheit der Bürger zwischen den beiden Beratungsmodellen auch zukünftig ermöglichen. Hierfür setzt sich Union Investment im Rahmen der Retail Investment Strategie ein.
Nur durch den Erhalt der provisionsbasierten Beratung kann eine sachgerechte Heranführung von Kleinanlegern und deren fachkundige Begleitung bei der Investition in Wertpapiere gewährlistet werden. Dagegen würde eine ausschließliche Honorarberatung aller Voraussicht nach dazu führen, dass sich Retail-Anleger von den Finanzmärkten abwenden bzw. sich gar nicht mit der Anlage in Wertpapiere beschäftigen. Dies zeigt eine im November 2021 veröffentlichte KPMG-Studie zur „Zukunft der Beratung“:
Honorarberatung für Retail-Kunden ist bei Anlagebeträgen bis 25.000 € teurer als provisionsbasierte Beratung. Über die Hälfe aller Investitionen von Retail-Kunden liegen jedoch unter 5.000 € (Einmalanlage) bzw. unter € 100 (monatliche Sparrate). Das Finanzvermögen deutscher Haushalte liegt bei 16.900 € (Median) und es werden durchschnittlich nur 6.000 € in Fondvermögen gehalten.
74 Prozent der Retail-Kunden sind überhaupt nicht zur Zahlung eines Honorars bereit; 16 Prozent können sich die Zahlung eines Honorars von durchschnittlich 34,80 € / Stunde vorstellen und 0,3 Prozent sind zur Zahlung des durchschnittlichen Honorars von 180 € / Stunde bereit.
Beratung in der Geldanlage ist für über 80 Prozent der Retail-Anleger essenziell
Unabhängig davon haben der Gesetzgeber und die Aufsicht umfangreiche und detaillierte Vorgaben zu der Zulässigkeit der Gewährung von Provisionen gemacht. Fakt ist, dass die Vergütungsart - Provision oder Honorar - nichts über die Qualität der Anlageberatung aussagt. Bei beiden Modellen besteht ein Verdienstinteresse des Anbieters. Banken und Wertpapierdienstleistungsunternehmen müssen den Kunden über die Vergütungsart der erbrachten Beratungsdienstleistung informieren. Die konkrete Höhe der Provisionen sind dem Kunden offenzulegen (in Prozent des Anlagebetrages und als konkreter Euro-Betrag). Das Provisionsverbot in UK hat das Verdienstinteresse als eine mögliche Ursache für Fehlberatung nicht beseitigt und zusätzlich haben große Bevölkerungsteile seit Einführung des Verbots gar keinen Zugang zu einer Anlageberatung mehr, wie aus einer im Dezember 2020 veröffentlichten Untersuchung der britischen Finanzaufsicht FCA hervorgeht.
Stand: 01.01.2024