Source: https://www.finanzagenda.de/positionen-und-papiere/europaeische-themen/sustainable-finance/cep-diskussionspapier-zu-den-neuen-berichtspflichten
Das „Centrum für Europäische Politik“ (cep) skizziert in einem Diskussionspapier die Auswirkungen der CSRD-Verordnung auf den deutschen und europäischen Markt.
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Am 5. Januar 2023 ist die neue EU-Richtlinie (EU 2022/2464) zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (Corporate Sustainability Reporting Directive, CSRD) in Kraft getreten. Die CSRD ersetzt die Richtlinie zur nichtfinanziellen Berichterstattung (NFRD, 2014/95/EU), die bestimmte große Unternehmen seit 2018 verpflichtet, Informationen zu Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelangen, zur Achtung der Menschenrechte sowie zur Bekämpfung von Korruption und Bestechung zu veröffentlichen. Die Reform der nachhaltigkeitsbezogenen Berichtspflichten wurde von der EU-Kommission bereits im Frühjahr 2021 eingeleitet und im November 2022 vom Europäischen Parlament und vom Rat final beschlossen.
Seit der Vorlage des Kommissionsvorschlags zur CSRD am 21. April 2021 wird über die neue Richtlinie kontrovers diskutiert. Einige sehen die CSRD als notwendiges und richtungsweisendes Mittel zur Transformation der EU in eine klimafreundliche und soziale Zukunft. Andere fürchten die hohen Bürokratielasten und beklagen, dass die Berichtspflichten letztlich nur zu einer reinen Compliance-Übung verkommen könnten.
Die CSRD muss von den Mitgliedstaaten bis spätestens 6. Juli 2024 in nationales Recht umgesetzt werden. Mit ihr wird der Kreis der berichtspflichtigen Unternehmen stark erweitert. Künftig müssen nicht mehr nur kapitalmarktorientierte Unternehmen mit über 500 Mitarbeitern Nachhaltigkeitsinformationen bereitstellen. Es reichen bereits 250 Mitarbeiter aus, um künftig in den Geltungsbereich der CSRD zu fallen. Auch börsennotierte kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie bestimmte Unternehmen, die ihren Sitz außerhalb der EU haben, aber im europäischen Binnenmarkt mehr als 150 Mio. Euro erwirtschaften, müssen sich künftig mit der Erstellung von Nachhaltigkeitsberichten beschäftigen. Diese massive Ausdehnung des Geltungsbereichs hat letztlich etwa eine Verfünffachung (EU-weit) bzw. eine Verfünfzehnfachung (in Deutschland) der berichtspflichtigen Unternehmen zur Folge. Die CSRD sieht die Prüfung der Nachhaltigkeitsberichte insbesondere durch Abschlussprüfer oder Prüfungsgesellschaften vor, wobei die Prüfungsstrenge schrittweise verschärft werden soll.
Bereits die Vorlage der Entwürfe der ersten Berichtsstandards im April 2022 und die sich anschließende Konsultationsphase haben zu einer breiten Resonanz und kontroversen Debatten geführt. Auch die finalen Entwürfe der Berichtsstandards sorgen für eine Vielzahl an Reaktionen. Die Berichtsanforderungen sollen aus Sicht der cep-Autoren verhältnismäßig – insbesondere hinsichtlich kleiner und mittelgroßer Unternehmen – ausgestaltet werden, keinen unnötigen Bürokratieaufwand erzeugen und sich auf die wesentlichen und für die Adressaten wirklich relevanten Nachhaltigkeitsinformationen konzentrieren. Zudem sollen sie sicherstellen, dass die Unternehmen die Berichtspflichten in der Praxis auch tatsächlich (zufriedenstellend) erfüllen.
Die umfangreichen Pflichten zur Nachhaltigkeitsberichterstattung haben zur Folge, dass auf Seiten der Finanzindustrie, bei den Unternehmen der Realwirtschaft, bei Wirtschaftsprüfern und den Aufsichtsbehörden enorme Ressourcen in den Aufbau der nötigen Strukturen einfließen werden. Den Unternehmen sollte daher der nötige Raum gegeben werden, ihre Geschäftsmodelle anpassen und nachhaltig ausrichten zu können, um die Innovationskraft der europäischen Wirtschaft zu stärken, heißt es in der cep-Studie.
cep-Diskussionspapier (PDF, 327 KB)