Source: https://www.finanzagenda.de/positionen-und-papiere/europaeische-themen/sustainable-finance/sfdr-stellungnahme
Die Sustainable Finance Disclosure Regulation (SFDR), auch bekannt als die EU-Offenlegungsverordnung, zielt darauf ab, die Offenlegung von Informationen über nachhaltige Investitionen zu standardisieren und zu verbessern. Finanzmarktteilnehmer sind verpflichtet, transparent über die Nachhaltigkeit ihrer Produkte und Dienstleistungen zu berichten. Union Investment hat im Rahmen des Call for Evidence eine Stellungnahme abgegeben.
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Um auf bestehende Schwachstellen der Verordnung zu reagieren, initiierte die EU-Kommission einen sogenannten Call for Evidence. Hierbei wird Feedback von Finanzmarktteilnehmern sowie anderen Interessierten gesammelt. Die Erkenntnisse aus dieser Befragung werden genutzt, um die SFDR zu überarbeiten und zu optimieren. Ein entsprechender Legislativvorschlag wird voraussichtlich im vierten Quartal 2025 veröffentlicht.
Wir sehen in der geplanten Überarbeitung der SFDR einen entscheidenden Fortschritt. Insbesondere die Schaffung von Produktkategorien begrüßen wir. Ein effektives Kategorisierungssystem kann das Verständnis der Investoren für nachhaltige Produkte erheblich verbessern. Wir schlagen vor, eine themenbasierte Kategorisierung zu implementieren, die verschiedene Produkttypen, Anlageklassen sowie die spezifischen Bedürfnisse und Ziele von Anlegern in Bezug auf Nachhaltigkeit abbildet.
Im Hinblick auf alternative Ansätze zeigen wir uns jedoch skeptisch. Eine Vorgehensweise, die lediglich gezielte Änderungen und Klarstellungen am bestehenden Offenlegungsregime vornimmt, bietet nur wenig Spielraum für unterschiedliche Anlagestrategien und die Umsetzung thematischer Prioritäten in Bezug auf Nachhaltigkeit. Zudem bereitet uns die mögliche Einführung einer komplexen Matrixstruktur, wie sie von der Sustainable Finance Platform der EU-Kommission vorgeschlagen wurde, Sorgen. Eine derartige Struktur könnte den gesamten Prozess der Berichterstattung unnötig verkomplizieren.
Es ist entscheidend, nachhaltige Investitionen nicht ausschließlich auf taxonomiekonforme Vermögenswerte zu beschränken, da dies ein herausforderndes Investitionsumfeld schaffen könnte. Hohe Taxonomiequoten und die Verfügbarkeit relevanter Daten stellen häufig Probleme dar. Das aktuell in Brüssel diskutierte Omnibus-Paket könnte auch zu einer Verringerung der Taxonomieberichterstattung führen. Daher sollten die SFDR-Kriterien nicht ausschließlich auf der Taxonomie basieren, während die Taxonomie im Immobiliensektor aufgrund der besseren Datenverfügbarkeit eine unterstützende Rolle spielt.
Unsere vollständige SFDR-Stellungnahme im Rahmen des Call for Evidence der EU-Kommission finden Sie hier .
Union Investment Stellungnahme zum SFDR Call for Evidence (PDF, 37 KB)