Source: https://www.finanzagenda.de/positionen-und-papiere/nationale-themen/altersvorsorge/fuehstartrente-union-investment
Die Bundesregierung hat die Frühstartrente auf den Weg gebracht: Das Bundeskabinett verabschiedete am 12. August in Berlin den Gesetzentwurf. Aus Sicht von Union Investment ist das ein wichtiger Schritt, um Kinder früher an kapitalgedeckte Altersvorsorge und langfristigen Vermögensaufbau heranzuführen.
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Stand: 12. August 2026
Das Bundeskabinett hat den Gesetzentwurf zur Frühstartrente beschlossen. Geplant ist, dass der Staat für anspruchsberechtigte Kinder ab dem sechsten Lebensjahr bis zur Volljährigkeit monatlich zehn Euro in ein kapitalgedecktes Altersvorsorgedepot einzahlt. Das setzt einen ersten Anreiz, frühzeitig mit dem Vermögensaufbau zu beginnen.
Aus Sicht von Union Investment adressiert die Reform ein konkretes Problem: Viele Menschen beschäftigen sich erst spät mit privater Altersvorsorge und Kapitalanlage. Die Frühstartrente kann früher ansetzen, wenn sie Kindern und Familien nicht nur ein Depot eröffnet, sondern auch nachvollziehbar macht, wie langfristiger Vermögensaufbau funktioniert. Wichtig ist zudem, dass ein nachträglicher Abschluss bis zum 35. Lebensjahr möglich sein soll, wenn Eltern zuvor keine Entscheidung getroffen haben.
Der staatliche Beitrag allein wird keine Vorsorgelücke schließen. Er kann aber ein Einstieg sein. Private Zuzahlungen von bis zu 6.840 Euro pro Jahr können Familien motivieren, Kapitalanlage für Kinder konkreter in den Blick zu nehmen. Die Verknüpfung mit dem Altersvorsorgedepot ab dem 18. Lebensjahr ermöglicht zudem einen nahtlosen Übergang in die weitere private Altersvorsorge. Ergänzend sieht der aktuelle Regierungsentwurf vor, dass Eigenbeiträge vor Renteneintritt entnommen werden können.
Entscheidend sind vor allem die Kosten. Wenn die Frühstartrente langfristigen Vermögensaufbau fördern soll, müssen Gebühren transparent und begrenzt bleiben. Der im Altersvorsorgedepot vorgesehene Kostendeckel von einem Prozent bietet aus unserer Sicht dafür eine naheliegende Orientierung und vermeidet somit weitere – aktuell vorgesehene – komplex regulatorische Besonderheiten für die Frühstartrente.
Auch der Finanzbildungsaspekt sollte im weiteren Verfahren verbindlicher verankert werden. Eine Auffanglösung, wie sie bei der Bundesbank vorgesehen ist, kann sinnvoll sein, ersetzt aber keine aktive Auseinandersetzung mit Geldanlage. Gerade darin liegt der zusätzliche Nutzen der Frühstartrente: Kinder und Eltern früh mit Kapitalanlage vertraut zu machen.
Mit dem Gesetzentwurf zur Frühstart-Rente kommt die Reform der kapitalgedeckten Altersvorsorge ein wichtiges Stück voran. Altersvorsorge kann vom Sorgen- zum Chancenthema werden.
André Haagmann, Vorstandsvorsitzender Union Investment
Die Frühstartrente ist ein Baustein der geplanten Reform der kapitalgedeckten Altersvorsorge. Ihre Wirkung wird davon abhängen, ob die Regeln für Anbieter, Kosten und Information so ausgestaltet werden, dass Familien den Einstieg einfach nachvollziehen und nutzen können. Darüber entscheidet nun das parlamentarische Verfahren.
Union Investment wird die Einführung der Frühstartrente aktiv begleiten und prüfen, welche ergänzenden Anreize sinnvoll sind. Ziel ist, den frühen Einstieg in Kapitalanlage verständlich und praxistauglich zu machen. Denn wer früh ein Kapitalmarktverständnis entwickelt, kann langfristigen Vermögensaufbau bewusster planen und nutzen.