Source: https://www.finanzagenda.de/positionen-und-papiere/nationale-themen/altersvorsorge/ifa-studie--11-thesen-zur-zukunft-der-altersvorsorge-in-deutschland
Es ist unabdingbar, dass in der aktuellen Legislaturperiode wichtige Weichen für die Zukunft der Altersvorsorge in Deutschland gestellt werden. Vor diesem Hintergrund hat das Institut für Finanz- und Aktuarwissenschaften (ifa) im Auftrag der Union Investment eine Studie erstellt, die die zukünftigen Herausforderungen des Altersvorsorgesystems in Deutschland sowie die Wirkungsweise möglicher Reformansätze erläutert. Daraus leiten sich 11 Thesen zur Zukunft der Altersvorsorge in Deutschland und zu Anforderungen an Reformen ab, die sich aus fachlicher Sicht nahezu zwingend ergeben, wenn man die Faktenlage rational betrachtet.
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Die Alterung der Gesellschaft stellt die umlagefinanzierte gesetzliche Rentenversicherung vor große Herausforderungen. Immer mehr Rentner kommen auf immer weniger Erwerbstätige. Und die im Koalitionsvertrag vorgesehenen doppelten Haltelinien für das Rentenniveau und den Beitragssatz werden die öffentlichen Finanzen deutlich belasten .
Zudem werden mit dem Eintritt der Babyboomer die bestehenden Probleme der gesetzlichen Rentenversicherung ab 2030 noch einmal verstärkt. Gleichzeitig schränken die gestiegenen Staatsausgaben in Folge der aktuellen Krisen den finanziellen Spielraum von Bundeszuschüssen weiter ein.
Für eine generationengerechte Lösung ist es erforderlich, an mehreren Stellschrauben gleichzeitig zu drehen – dafür an jeder einzelnen nur moderat. Darüber hinaus ist zu diskutieren, ob das Ziel der gesetzlichen Rente weiterhin primär darin bestehen soll, jedem Menschen einen gewissen Anteil seines bisherigen Lebensstands abzusichern, oder ob das Ziel der Vermeidung von Altersarmut ein höheres Gewicht erhalten soll.
Umlageverfahren und Kapitaldeckung sind anfällig für unterschiedliche Risiken. Daher gilt es, Risiken zu streuen, indem man beide Systeme parallel nutzt und sinnvoll aufeinander abstimmt. Mehr Kapitaldeckung ist erstrebenswert. Hierfür stellt der im Koalitionsvertrag vorgesehene Kapitalstock für die gesetzliche Rentenversicherung einen sinnvollen ersten Schritt dar, dem aber weitere folgen müssen. Man muss sich außerdem bewusst sein, dass Kapitaldeckung Zeit braucht, um Wirkung zu entfalten. Die Länder, die in der aktuellen Diskussion als Vorbild genannt werden, profitieren heute davon, dass sie rechtzeitig auf die Warnungen reagiert haben und den Einstieg in die Kapitaldeckung bereits vor langer Zeit vorgenommen haben. Entsprechend werden auch bei uns erst spätere Generationen von einem heutigen Einstieg profitieren. Die Herausforderungen der 2030er Jahre können hiermit nicht gelöst werden.
Auch in Zukunft muss durch geeignete Anreize zur Verrentung sichergestellt werden, dass zumindest diejenigen Bürger, deren gesetzlicher Rentenanspruch absehbar unter einem gewissen Mindestniveau liegt, ihre lebenslangen Ausgaben durch ein lebenslanges Einkommen absichern. Dies ist in existierenden Systemen (Riesterrente, betriebliche Altersversorgung) bereits umgesetzt, was ein weiteres Argument für deren Stärkung darstellt.
Der demografische Wandel stellt die gesetzliche Rentenversicherung in Deutschland vor massive Herausforderungen. Die bisher getroffenen Maßnahmen sind nicht ausreichend, um das System auch für die Zeit nach dem Jahr 2030 stabil aufzustellen
Zwei wichtige Stellschrauben der gesetzlichen Rentenversicherung dauerhaft und eine weitere temporär für tabu zu erklären, wie es beispielsweise im aktuellen Koalitionsvertrag geschieht (Mindestrentenniveau von 48%, Höchstbeitragssatz von 20% und Aussage, dass das gesetzliche Renteneintrittsalter nicht steigen kann), ist nicht zielführend.
Eine Absenkung des Rentenniveaus unter, sowie eine Erhöhung des Beitragssatzes über die aktuell kommunizierten Haltelinien werden nicht vermieden werden können. Es kann lediglich versucht werden zu erreichen, dass die Veränderungen beim Rentenniveau und beim Beitragssatz möglichst moderat ausfallen. Eine weitere Erhöhung des Renteneintrittsalters (idealerweise automatisiert gekoppelt an die Entwicklung der Lebenserwartung) erscheint in jedem Fall unausweichlich.
Falls dem Ziel der Vermeidung von Altersarmut künftig ein höherer Stellenwert beige-messen wird, sind auch Reformen zielführend, die dezidiert auf eine Erhöhung niedriger Renten abzielen.
Der Aufbau eines Kapitalstocks innerhalb der gesetzlichen Rente sollte möglichst bald erfolgen. Dies kann einen Beitrag leisten, um die gesetzliche Rente langfristig zu stärken, sollte aber rasch ein signifikant größeres Ausmaß annehmen als der im Koalitionsvertrag vorgesehene erste Schritt eines Kapitalstocks von 10 Mrd. Euro.
Die Herausforderungen der 2030er Jahre können durch ein heute neu eingeführtes kapitalgedecktes System nicht gelöst werden.
Die Riesterrente trägt – auch in den rentennahen Jahrgängen – signifikant zur Finanzierung des Lebensstandards im Alter bei. Eine Stärkung der Riesterrente ist daher dringend geboten.
Um Kündigungen von Riesterverträgen zu vermeiden, die anderenfalls einen signifikanten Beitrag zur Altersvorsorge ihrer Besitzer leisten würden, muss den Menschen das Vertrauen in diese Form der Altersvorsorge zurückgegeben werden.
Es ist mit relativ einfachen Eingriffen möglich, die Riesterrente zukunftsfähig zu machen: Die Anforderung einer Garantie von 100% der eingezahlten Beiträge muss reduziert werden. Das Zulagenverfahren muss vereinfacht werden, sollte aber in seiner Grundsystematik bestehen bleiben.
Wenn der Staat als Spieler auftritt, sollte er sich wie im internationalen Vergleich auf ein Angebot in der ersten Säule beschränken. Außerhalb der ersten Säule lassen sich die gewünschten Ziele mit geringeren Risiken und Nebenwirkungen erreichen, wenn der Staat sich auf seine Rolle als Schiedsrichter beschränkt.
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Weil Kapitaldeckung Zeit benötigt, ist ein bestehendes kapitalgedecktes System wie beispielsweise die Riesterrente, in welchem bereits über 20 Jahre Kapital angespart wurde, ein wertvolles Gut. Darüber hinaus ist die staatliche Förderung bei der Riesterrente sehr gut dazu geeignet, die Schere zwischen Arm und Reich zu verringern. Außerdem trägt sie signifikant zur Finanzierung des Lebensstandards im Alter bei. Eine Stärkung der Riesterrente ist daher dringend geboten. Die aktuelle Diskussion um die Riesterrente führte allerdings bei vielen Menschen zu einem Verlust des Vertrauens in diese Form der Altersvorsorge, welches dringend wiederhergestellt werden muss. Eine Stärkung der Riesterrente ist durch entsprechende Kommunikation und durch wenige, einfache Maßnahmen möglich. Zum Beispiel durch eine Garantieabsenkung, für die nur ein Satz im AltZertG geändert werden muss, und die darüber hinaus den Bundeshaushalt nicht belastet.
Es gibt viele mögliche Ausgestaltungen von staatlich organisierter kapitalgedeckter Altersvorsorge. Wenn der Staat selbst als „Spieler“ auftritt, so geht dies mit erheblichen Risiken und Nebenwirkungen einher. Da manche dieser Risiken und Nebenwirkungen außerhalb der ersten Säule besonders stark ausgeprägt sind, tritt der Staat in den oft zitierten Beispielen aus anderen Ländern wie etwa Schweden lediglich in der ersten Säule als Spieler auf. Auch in Deutschland sollte er sich deshalb außerhalb der ersten Säule auf die Rolle als „Schiedsrichter“ beschränken. Insbesondere sollten dabei existierende privatwirtschaftlich organisierte kapitalgedeckte Systeme gestärkt werden, da hier bereits signifikante Beträge angespart wurden und davon auch rentennahe Jahrgänge profitieren.
Im Gegensatz zu vergangenen Rentenreformen spielt die Auszahlphase in der aktuellen Diskussion kaum eine Rolle. Auch in Zukunft muss aber durch geeignete Anreize sichergestellt werden, dass zumindest diejenigen Bürger, deren gesetzlicher Rentenanspruch absehbar unter einem gewissen Mindestniveau liegt, ihre lebenslangen Ausgaben durch ein lebenslanges Einkommen absichern. Dies ist in existierenden Systemen (Riesterrente, bAV) bereits umgesetzt.