Source: https://www.finanzagenda.de/positionen-und-papiere/nationale-themen/altersvorsorge/referentenentwurf-private-altersvorsorge
Das Bundesministerium der Finanzen hat am 30. September 2024 einen Referentenentwurf zur Reform der privaten Altersvorsorge in Deutschland vorgestellt und damit weitreichende Änderungen angekündigt.
Um die private Altersvorsorge attraktiver zu gestalten, sollen die geförderten Altersvorsorgeprodukte chancenreicher, flexibler und transparenter werden. Außerdem soll die steuerliche Förderung einfacher und nachvollziehbarer werden.Definiertes Ziel der eingesetzten Fokusgruppe der Bundesregierung war es, angesichts des demografischen Wandels zu prüfen, wie kapitalgedeckte Instrumente in der Rente zeitnah ausgebaut und in der privaten Altersvorsorge Verbesserungen für die Anleger erzielt werden können.
Union Investment begrüßt den ersten Entwurf des Bundesfinanzministeriums, der nun in die Abstimmung mit den weiteren Bundesministerien gehen wird. „Endlich hat das Bundesministerium der Finanzen den lang erwarteten Referentenentwurf zur Reform der privaten Altersvorsorge vorgelegt und greift darin wesentliche Empfehlungen der Fokusgruppe auf“, so Aki Reinke. An jener Fokusgruppe hat Union Investment über den deutschen Fondsverband BVI mitgewirkt.
Endlich hat das Bundesministerium der Finanzen den lang erwarteten Referentenentwurf zur Reform der privaten Altersvorsorge vorgelegt und greift darin wesentliche Empfehlungen der Fokusgruppe auf.
Hans Joachim Reinke
Vorstandsvorsitzender Union Investment
Eine der wesentlichen Neuerungen ist die Einführung eines individuellen Altersvorsorgedepots zum 01. Januar 2026. Das Altersvorsorgedepot stellt einen Vertrag dar, den ein Kunde mit einem Anbieter von Altersvorsorgeprodukten abschließen kann. Dabei wird das eingezahlte Geld auf einem separaten Konto angelegt, um Erträge zu erzielen. Diese Anlage soll dann in Form von beitragsbasierten Zulagen staatlich gefördert werden: Künftig soll es eine Grundzulage von 20 Cent pro Euro Eigensparleistung, maximal jedoch bis zu einem Betrag von 3.000€ (ab 2030: 3.500€) geben. Neben der Grundzulage soll es zudem eine Kinderzulage (25 Cent pro Euro, für jedes Kind max. 300€), eine Geringverdiener-Bonuszulage (175€) und einen Berufseinsteigerbonus (200€ jährlich über einen Zeitraum von drei Jahren) geben.
Um den Kunden die Nutzung chancenreicher und renditestarker Anlageformen zu ermöglichen, werden bei diesen Produkten keine Garantien geboten. Den Kunden wird dabei die Möglichkeit gegeben, Aktien, Aktienfonds oder ETFs zu besparen. Während der Ansparphase sollen dabei keine Steuern auf Kapitalerträge erhoben werden. Neben der Wahl von Produkten ohne Garantien, sollen Kunden jedoch auch zwischen zwei Garantievarianten entscheiden dürfen – mit 80% oder 100% Kapitalsicherung zum Start der Auszahlungsphase.
Die Depotverwaltung des Altersvorsorgedepots soll dabei flexibel gestaltet werden. So ist vorgesehen, dass Kunden – während der Ansparphase – nach fünf Jahren einen Anbieterwechsel ohne Wechselkosten vornehmen können. Es stehen außerdem verschiedene Auszahlungsoptionen zur Auswahl, darunter eine lebenslange Leibrente oder ein Auszahlplan.
Der Referentenentwurf sieht für bestehende Riester-Verträge, die vor dem 01. Januar 2026 abgeschlossen wurden, einen Bestandsschutz vor. Bestandskunden werden zudem von wesentlichen Verbesserungen, wie beispielsweise einem höheren Sonderausgabenabzugsbetrag in Höhe von 3.500€, profitieren. Zudem werden ein möglicher Verzicht auf die Restverrentung bei einem Auszahlungsplan und eine förderunschädliche Übertragung auf ein neues Altersvorsorgedepot ermöglicht.
Im Rahmen der Reform soll eine kostenfreie, frei zugängliche Vergleichsplattform eingeführt werden. Über diese Plattform sollen Bürger die Möglichkeit haben, sich über zertifizierte Altersvorsorgeverträge zu informieren und Angebote miteinander zu vergleichen. Sie soll ab dem 01. Januar 2027 an den Start gehen.
Gesetz zur Reform der geförderten privaten Altersvorsorge