Source: https://www.finanzagenda.de/termine-und-gespraeche/BVI-Jahrespressekonferenz-2018
BVI-Hauptgeschäftsführer, Thomas Richter: Wir brauchen nicht mehr, sondern bessere Regulierung.
Die deutsche Fondsbranche hat ein sehr erfolgreiches aber auch intensives Jahr hinter sich: Eine gute Grundstimmung an den Finanzmärkten, niedrige Zinsen und eine hohe Nachfrage von Versicherungsunternehmen und Altersvorsorgeeinrichtungen nach Anlagen in Spezialfonds ermöglichten 2017 neue Rekorde. Allerdings mussten die Fondsgesellschaften auch mehr regulatorische Vorgaben umsetzen als je zuvor. Die Großprojekte MiFID II, PRIIPs und die Investmentsteuerreform waren nur mit hohem finanziellen und personellen Aufwand zu stemmen. MIFID II und PRIIPs sind Beispiele dafür, dass trotz guter Absichten die eigentlichen Ziele verfehlt werden können. Wir plädieren deshalb für eine regulatorische Zwischenbilanz: Statt immer weitere Regeln zu erlassen, sollten jetzt erst einmal die Wirkung der existierenden Vorschriften bewertet sowie Widersprüche und Fehler beseitigt werden.
Die Marktentwicklung hielt gleich zwei neue Rekorde bereit: Das verwaltete Vermögen kletterte mit 3.001 Milliarden Euro erstmals über die 3-Billionen-Marke, wovon wiederum erstmals mehr als 1 Billion Euro in Publikumsfonds angelegt sind. Das verwaltete Gesamtvermögen der Branche ist damit seit Ende 2007 um 77 Prozent gewachsen. Gute Nachrichten gibt es auch zum Neugeschäft: Zuflüsse von netto 160 Milliarden Euro machten 2017 zum zweitbesten Absatzjahr für offene Fonds; nur 2015 waren die Zuflüsse mit 193 Milliarden Euro noch höher.
Absatz-Spitzenreiter waren wieder Spezialfonds mit Zuflüssen von 88,1 Milliarden Euro. Aber auch Publikumsfonds erreichten mit insgesamt 71,8 Milliarden Euro ihren drittbesten Jahresabsatz. Hier liegen Mischfonds mit 29,5 Milliarden Euro Zuflüssen zum fünften Mal in Folge vorne, gefolgt von Rentenfonds (20,7 Milliarden Euro) und Aktienfonds (18,2 Milliarden Euro). In Immobilienfonds flossen per Saldo 5,5 Milliarden Euro.
Die Zeichen stehen auch weiterhin auf Wachstum. Ein wichtiger Impuls ist der steigende Bedarf der Bürger an zusätzlicher Altersvorsorge. Hier kann der Branche mittelfristig vor allem das neue Betriebsrentenstärkungsgesetz zugute kommen. Der Gesetzgeber hat darin viele unserer Anliegen wie das Opting-Out und das Garantieverbot aufgegriffen.
Statt immer weitere Regeln zu erlassen, sollten jetzt erst einmal die Wirkung der existierenden Vorschriften bewertet sowie Widersprüche und Fehler beseitigt werden.
Thomas Richter, BVI-Hauptgeschäftsführer
Trotz guter Marktperspektiven werden die kommenden Jahre für die Branche nicht leicht. Der Druck auf die Gebühren dürfte weiter steigen und die Herausforderungen der Technisierung sind zu meistern. Auch die administrativen Belastungen der Fondsgesellschaften durch die Regulierung werden hoch bleiben.
Eine zentrale Rolle spielen dabei die europäischen Aufsichtsbehörden. So hat die EU-Kommission die europäische Wertpapieraufsicht ESMA beauftragt, die Fondskosten künftig regelmäßig zu untersuchen. Wir sehen allerdings nicht, was hier noch reguliert werden könnte. Privatanleger erhalten schon seit Jahren die „wesentlichen Anlegerinformationen“ und zu Riester-Fonds zusätzlich ein Produktinformationsblatt (PIB); seit Jahresbeginn sind noch die MiFID-II-Informationen und bei Fondspolicen das PRIIPs-KID dazu gekommen. Mehr Kostentransparenz bei Fonds geht nicht. Im Gegenteil: Inzwischen gibt es so viele unterschiedliche Kostenausweise, dass allenfalls Scheintransparenz und Verwirrung bei den Anlegern entstehen.
Kritisch sehen wir auch die Pläne der EU-Kommission zur Reform der europäischen Aufsichtsbehörden. Demnach soll die Fondsaufsicht schrittweise auf die ESMA verlagert werden; zunächst nur für europäische langfristige Investmentfonds (ELTIFs), Fonds für soziales Unternehmertum (EuSEFs) und Risikokapitalfonds (EuVECAs), in einem zweiten Schritt könnten auch OGAWs und AIFs folgen. Damit droht eine Doppelaufsicht, denn die Fondsgesellschaften werden weiter von den nationalen Behörden kontrolliert. Kompetenzkonflikte zwischen der ESMA und den nationalen Aufsichtsbehörden wären programmiert. Die nationalen Behörden kennen ihre jeweiligen Heimatmärkte besser als die ESMA. Die Produktaufsicht sollte deshalb in ihren Händen bleiben.
Potenzielle Belastungen für die Sparer könnten vor allem schädliche Steuern bringen. Immer wieder ist im Gespräch, die Abgeltungsteuer abzuschaffen und die Finanztransaktionssteuer doch noch einzuführen. Beides wäre ein Fehler. Die Abgeltungsteuer ist wirksam und effizient. Ein Zurück zur aufwändigen Bürokratie von Einzelveranlagungen, Einzelfallprüfungen und lückenhafter Erfassung wollen weder die Finanzämter noch die Anleger. Letztere hätten auch das Nachsehen, wenn die schon tot geglaubte Finanztransaktionssteuer in Deutschland käme. Denn letztlich würden die Anleger die Steuer zahlen, nicht die Finanzbranche.
Zusätzliche Belastungen für Sparer widersprechen aber dem sinnvollen politischen Ziel, die private Altersvorsorge innerhalb des Drei-Säulen-Modells weiterzuentwickeln. Gedankenspiele zur Abgeltung- und Finanztransaktionssteuer sollten daher in der Schublade bleiben.
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